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Allgemeine Informationen zum Erasmus/Sokrates-Programm

 

Geschichte

Seit 1987 bemüht sich die Europäische Union, durch das Erasmus / Sokrates-Programm Aus- und Weiterbildung in ihren Mitgliedsstaaten zu fördern. Das Programm erhält seinen Namen von dem Theologen und Humanisten Erasmus von Rotterdam (1465-1536). Dieser ist durch seine Reisen und Tätigkeiten in zahlreichen europäischen Ländern und die so gewonnenen grenzübergreifenden Einsichten zum Vorbild europäischer Gemeinsamkeit geworden. Indem er sein Vermögen der Universität Basel vermachte, ermöglichte er außerdem die ersten wissenschaftlichen Reisestipendien in Europa.
Das Erasmus / Sokrates-Programm unterstützt vor allem die Mobilität von Studierenden innerhalb der Europäischen Union. Damit leistet es einen Beitrag zum sogenannten Bologna Prozess, mit dem die EU-Mitgliedsstaaten die Schaffung einer einheitlichen europäischen Bildungslandschaft bis 2010 erreichen wollten.

Inzwischen ist der Erasmus-Austausch Teil der Programme für Lebenslanges Lernen der EU, zu denen auch ein Austausch in der beruflichen Bildung (Leonardo da Vinci) oder der schulischen Bildung (Comenius) gehören. Jährlich nehmen etwa 200.000 Studierende aus der gesamten EU ein Erasmus-Stipendium in Anspruch.

 

Wann soll ich ins Ausland gehen?

Im Bachelor-Studiengang

Für Studierende in den Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor (BA) wird ein Auslandsjahr nach dem 1. oder 2. Studienjahr vorgeschlagen. Hier ist eine enge Abstimmung zwischen Studierenden und den Erasmus-Koordinatoren der Fächer nötig, da zu den in Köln vorgegebenen Modulthemen passende Veranstaltungen an den Partneruniversitäten gewählt werden sollten. Es ist ratsam, keine prüfungsrelevanten Veranstaltungen im Ausland zu belegen. Auch hier können die im Ausland erbrachten Studienleistungen angerechnet werden, wenn sie durch nachprüfbar äquivalente Leistungen erbracht wurden.

Im Master-Studiengang

Auch im Master-Studiengang kann ein mehrmonatiger Auslandsaufenthalt Sinn haben. Dessen Planung muss in enger Abstimmung mit der Partneruniversität erfolgen. Nur dann können äquivalente Leistungen auch anerkannt werden. Studierende, die bereits während des BA-Studiums an einem Erasmus-Austausch teilgenommen haben, können dank des neuen Erasmus-Programms auch in der Masterphase erneut gefördert werden.

In der Promotionsphase

Mit einigen Partnern besteht ein Austausch von Promovenden, der maximal sechs Monate dauert. Studierende, die bereits während des BA-Studiums oder in der Master-Phase an einem Erasmus-Austausch teilgenommen haben, können dank des neuen Erasmus-Programms erneut gefördert werden.

Insgesamt können Studierende also in jeder Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) einen 10-monatigen Auslandsaufenthalt mit dem Erasmus-Programm gefördert bekommen.

 

Stipendium

Mit dem Programm ist ein Stipendium verbunden, dessen Höhe jährlich angepasst wird. Dies soll die durch den Auslandaufenthalt entstehenden Mehrkosten für die Studierenden zumindest zum Teil ersetzen. Seit 2014 wird ein gestaffelter Satz gezahlt, der sich an den Lebenshaltungskosten im Gastland orientiert.

Das Programm beinhaltet aber auch, dass die Studierenden keine Studiengebühren an der Partneruniversitäten zahlen müssen. Zusätzlich zum Erasmus-Stipendium kann auch Auslands-Bafög beantragt werden.

 

Studienleistungen

Während des Auslandsaufenthaltes sind im Rahmen des Erasmus-Austausches Studienleistungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten pro Semester zu erbringen. Jeder Verantstaltung an der Gastuniversität ist eine Punktezahl im ECT-System zugewiesen. Auch Sprachkurse können hier angerechnet werden.

Durch einen vor der Abreise geschlossenen Studienvertrag (Learning Agreement) wird sichergestellt, dass die in Geschichte an den Partneruniversitäten erbrachten Studienleistungen an der Universität zu Köln anerkannt werden können, wenn die dazu nötigen äquivalenten Leistungen erbracht werden. Für die Anerkennung gelten die Richtlinien der Lissabon-Konvention.

Im Ausland erbrachte Studienleistungen werden bei Äquivalenz angerechnet. Noten werden mit der sog. modifizierten Bayerischen Formel in das Kölner Notensystem übertragen. Auf Beschluss des Prüfungsausschusses der Philosophischen Fakultät werden aber im Ausland erworbene Noten nach dem ECTS-System nicht umgerechnet, die entsprechenden Prüfungsleistungen werden als bestanden anerkannt.

 

Sprachkenntnisse und Sprachkurse

Die geforderten Sprachkenntnisse unterscheiden sich von Universität zu Universität: Manche verlangen Kentnisse der Landessprache, andere Englisch auf einem bestimmten Niveau (mehr dazu unter "Partneruniversitäten"). Diese Sprachkenntnisse können z.B. mit dem Abiturzeugnis oder einem anderen Sprachzeugnis nachgewiesen werden. Sie müssen vor Antritt des Auslandsaufenthaltes nachgewiesen werden. Auch wenn offiziell nur Englisch verlangt ist, sind Kentnisse der Landessprache meist von Vorteil, damit der Erasmus-Aufenthalt möglichst reibungslos funktionieren kann.

Sowohl in Köln als auch an den Gastuniversitäten werden Sprachkurse angeboten. Einige der Gastuniversitäten bieten diese jedoch nicht als kostenlosen Service an. Informieren Sie sich rechtzeitig, wie Ihre Gastuniversität dies handhabt!

 

Unterkunft

Teilnehmer des Programms können sich bei den Partneruniversitäten für einen Wohnheimplatz bewerben. Daneben gibt es die Möglichkeit, sich über Wohnungs- und Zimmerbörsen privat ein Zimmer zu suchen. Die Kosten für die Unterkunft müssen allerdings von den Studierenden selbst getragen werden.

 

Versicherung

Die Studierenden müssen selbst für einen Versicherungsschutz während ihres Auslandsaufenthaltes sorgen. Bitte setzten Sie sich rechtzeitig mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um dies zu regeln.

 

Studienbeiträge

Für die Zeit des Auslandsaufenthaltes kann eine Beurlaubung beim Studierendensekretariat beantragt werden, so dass in diesem Zeitraum keine Studienbeiträge gezahlt werden müssen. Dafür notwendige Teilnahmebestätigungen stellen wir gerne aus.

 

Praktika

Neben dem Studium fördert die Europäische Union im Rahmen des Erasmus-Programmes auch Auslandspraktika. Hierfür ist ein separates Bewerbungsverfahren über das International Office der Universität zu Köln erforderlich.